Projektförderung

Gemeinnützigkeit
Wir unterstützen Projekte, die Körperbewusstsein in verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenhängen fördern. Sie müssen im Sinn der Abgabenordnung der Allgemeinheit dienen.

Voraussetzungen

Was unterstützt die Gesellschaft?
Die folgenden Inhalte werden durch entsprechende Methoden direkt angesprochen oder über künstlerische Projekte in der Gruppe indirekt unterstützt:
  • Offenheit und Neugier, den eigenen Körper und damit sich selbst als Ganzes zu erfahren
  • arbeiten mit bewusster Bewegung mit dem Ziel, die Eigenwahrnehmung zu verbessern
  • Selbsterfahrung im Spüren des physischen Körpers in Kontakt mit seinem / ihrem Umfeld
  • Bewegungsqualität als erfahrbares Erleben
  • Qualität von Haltung und Bewegung ; die Kriterien können auf Grund unterschiedlicher Methoden unterschiedlich sein;
  • bewusster Umgang mit Stressfaktoren
  • Selbstwirksamkeit erfahren
  • durch die Wechselwirkung mit Gruppenmitgliedern das eigene Erleben erfahrbar steigern
  • Kompetenz entwickeln, den bewussten Umgang mit sich selbst eigenständig im Alltag zu integrieren
Mit wem machen wir Projekte?
Förderfähig sind Projekte von Multiplikatoren für die Themen Körperbewusstsein, Kulturvermittlung, künstlerisch-pädagogische Projekte sowohl als einzelne Projektleiter als auch Organisationen und Institutionen, die diese Inhalte in Kursen, Vorträgen, Workshops u.ä. anbieten.
Eine entsprechende Qualifikation (Ausbildungsnachweis oder mindestens 3 – jährige Erfahrung in vergleichbarer Tätigkeit oder Mitarbeit in einer qualifizierten Institution) ist voraus gesetzt.

Zielgruppen der Projekte

Für wen wird gefördert?
Projekte, die für folgende Zielgruppen geplant sind, werden gefördert:
  • Erwachsene, die daran interessiert sind, mehr über Körperbewusstsein zu erfahren bzw. entsprechende Methoden anwenden möchten
  • Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene, Menschen in Ausbildung, Studierende
  • Menschen mit persönlichen Einschränkungen bzw. einschränkenden Erkrankungen, um sie in ihrer Alltagsbewältigung zu unterstützen

Antrag auf Förderung

Wie beantrage ich eine Förderung?
Vor jedem schriftlichen Antrag bitten wir um eine Verabredung zu einem Telefonat bzw. Gespräch via Internet (Zoom). Die formlosen Anträge (2-3 Seiten) können über das gesamte Jahr eingereicht werden. Spätestens nach 6 Wochen erhalten Sie einen Bescheid. Ein Anspruch auf Förderung durch die Gesellschaft für KBS besteht nicht.
Was sollte im Antrag stehen?
Der Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:
  • Name, und Anrede, Kontaktdaten der Antragstellerin, des Antragstellers bzw. der Organisation, des Ansprechpartners
  • Projektbeschreibung in Stichworten Inhalt, konkrete Maßnahme, welche Methodik, Ort, Zeitpunkt und Dauer
  • Qualifikation der Projektleitung ggf. der Übungsleiter:in, der Pädagogen, Künstler:in
  • Zielgruppe, Ziel des Projekts
  • Finanzplan: benötigte Fördersumme und ihre Zusammensetzung – Honorar mit Stundenzahl, Miete, Materialkosten, technischer Bedarf, Instrumententransport, Reisekosten
  • Eigenmittel und weitere Fremdmittel
Für Projekte, die von der Gesellschaft für Körperbewusstsein gefördert werden, wird ein Vertrag für geschlossen, in dem die jeweiligen Positionen vereinbart werden. Dieser beinhaltet die Verpflichtung, am Ende des Projekts einen kurzen Bericht über den Verlauf mit einem Foto oder Film für die Veröffentlichung auf der Webseite der Gesellschaft zu erstellen Die Teilnahme an einer Evaluation durch einen Fragebogen ist ebenfalls verbindlich.

Ein Muster für den Hilfspersonenvertrag für Vereinbarungen mit Projektleiter:innen finden Sie hier.

Forschungsförderung

Forschung und Wissenschaft

Wir fördern wissenschaftliche Projekte, in denen entweder physiologische, psychologische oder medizinische Fragen zum Körperbewusstsein untersucht oder pädagogische Konzepte entwickelt werden, Körperbewusstsein zu vermitteln (Qualitative und quantitative Forschung). Dies kann durch finanzielle projektbezogenen (Teil-) Förderung an entsprechende Institute und Organisationen geschehen oder durch Stipendien. Empfänger können andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin per Telefon oder Internet.